Falls Sie Eigentümer einer Immobilie sind bzw. den Kauf einer Immobilie planen, haben Sie sicher schon vom Energieausweis, der früher auch als Energiepass bezeichnet wurde, gehört. Mit der Energieeinsparverordnung wurde die Ausstellung von Energieausweisen gesetzlich geregelt. Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Benötigen Sie einen Energieausweis für Ihre Immobilie? Solange Sie Ihr Eigenheim selbst bewohnen, brauchen Sie keinen Energieausweis. Wollen Sie es jedoch verkaufen oder eine Wohnung des Hauses vermieten, kommen Sie um den Energieausweis nicht herum, es sei denn, das Haus steht unter Denkmalschutz.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis. Für den Bedarfsausweis wird der Energiebedarf eines Hauses rechnerisch anhand der baulichen Situation errechnet. Dieser Ausweis gibt Auskunft über den energetischen Zustand des Hauses und die CO2 Emission, die es verursacht. Der Käufer oder Mieter kann erkennen, welche Nebenkosten er für Heizung und Warmwasser in diesem Gebäude aufbringen muss. Beim Verbrauchsausweis wird das Gebäude mit Hilfe der Verbrauchswerte der letzten drei Jahre bewertet. Welchen Energieausweis für Ihre Immobilie Sie benötigen, erfahren Sie von dem Fachmann, der zur Ausstellung eines Energieausweises berechtigt ist. Entsprechende Adressen finden Sie im Internet. Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.